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   BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03   

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BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03 (https://dejure.org/2005,47)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 (https://dejure.org/2005,47)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 (https://dejure.org/2005,47)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AufenthG § 101 Abs. 1, § ... 104 Abs. 1; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5 erste und letzte Alternative, § 24 Abs. 1 Nr. 6, § 46 Nr. 2, § 47 Abs. 2; VereinsG § 14 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 4; BayVwVfG Art. 3 Abs. 3; StGB §§ 129, 129 a
    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von Ausweisungsgründen, Vertrauensschutz, Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, vereinsrechtliches Betätigungsverbot, Vorfeldunterstützung des internationalen Terrorismus, PKK ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 101 Abs. 1, § 104 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Ablehnung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis; Ablehnung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 8 I Nr. 5 Ausländergesetz (AuslG) wegen Unterstützung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ; Verstoß gegen ein ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 24; AufenthG § 104 Abs. 1; AufenthG § 101 Abs. 1; AuslG § 24 Abs. 1 Nr. 6; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5; VereinsG § 20 Abs. 1; AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 4
    Niederlassungserlaubnis, Zuwanderungsgesetz, Übergangsregelung, Rechtsänderung, Türken, PKK, Terrorismus, Unterstützung, Terroristische Vereinigung, Ausweisungsgrund, Versagungsgrund, Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, Vereinsrechtliches Betätigungsverbot, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 101 Abs. 1; ; AufenthG § ... 104 Abs. 1; ; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5 erste Alternative; ; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Alternative; ; AuslG § 24 Abs. 1 Nr. 6; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AuslG § 47 Abs. 2; ; VereinsG § 14 Abs. 1; ; VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; BayVwVfG Art. 3 Abs. 3; ; StGB § 129; ; StGB § 129 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung bei Teilnahme an Demonstration verbotener Vereinigung - Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Niederlassungserlaubnis bei Unterstützung von Vereinigungen mit terroristischem Hintergrund

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Keine Niederlassungserlaubnis bei Unterstützung von Vereinigungen mit terroristischem Hintergrund

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis, Vereinigungen, Terrorismusbekämpfungsgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 114
  • NJW 2005, 3590 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1091
  • DVBl 2005, 1203
  • DÖV 2005, 834
 
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Wird zitiert von ... (226)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
    Als tatbestandserhebliches Unterstützen ist - in Anlehnung an die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Unterstützungsbegriff nach §§ 129, 129 a StGB entwickelten Kriterien - jede Tätigkeit anzusehen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt, auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83 (S) - BGHSt 32, 243; ähnlich Jakober in: Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, § 8 AuslG Rn. 620 und Berlit in: GK-StAR § 86 AuslG Rn. 90 bis 92 zum Unterstützungsbegriff in § 86 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990).

    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 - BGHSt 33, 16 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243 ).

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54:.

  • BGH, 24.08.1987 - StB 18/87
    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54:.

    Eine Unterstützung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG kann ferner dann in Betracht kommen, wenn - wie der Klägerin vorgehalten und vom Berufungsgericht zunächst unterstellt - durch zahlreiche Beteiligungen an Demonstrationen und Veranstaltungen im Umfeld einer Vereinigung wie der verbotenen PKK bei einer wertenden Gesamtschau zur Überzeugung des Tatsachengerichts feststeht, dass der Ausländer auch als Nichtmitglied in einer inneren Nähe und Verbundenheit zu der Vereinigung selbst steht, die er durch sein Engagement als ständiger (passiver) Teilnehmer zum Ausdruck bringt, und damit deren Stellung in der Gesellschaft (vor allem unter Landsleuten) begünstigend beeinflusst, ihre Aktionsmöglichkeiten und eventuell auch ihr Rekrutierungsfeld erweitert und dadurch insgesamt zu einer Stärkung ihres latenten Gefahrenpotenzials beiträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - a.a.O.).

    Ebenso wenig ist ein "aktives Tätigwerden" erforderlich, wie es im angefochtenen Berufungsurteil (UA S. 7) unter Bezugnahme auf einen vom Bundesgerichtshof aufgehobenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Auslegung des § 129 a Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - a.a.O.) vorausgesetzt wird.

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
    Er wird dies in dem ohnehin durchzuführenden neuen Berufungsverfahren nachholen müssen, auch wenn die bisherigen Feststellungen es als eher fern liegend erscheinen lassen, dass die Klägerin - über die noch zu erörternde Unterstützung von Vereinigungen, die den internationalen Terrorismus unterstützen, hinaus - an terroristischen Bestrebungen teilgenommen hat und dadurch persönlich zu einer Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geworden ist (vgl. auch Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 31.98 - BVerwGE 109, 1).

    Eine Vereinigung, die selbst - wie die PKK jedenfalls in der Vergangenheit innerhalb und außerhalb der Türkei - ihre politischen Ziele zumindest auch mit terroristischen Mitteln verfolgt hat (vgl. Urteile vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 31.98, 9 C 23.98 und 9 C 22.98 - BVerwGE 109, 1; 109, 12 und 109, 25), gehört zweifellos zu denjenigen Vereinigungen, die § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG im Blick hat.

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
    Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne dieser Bestimmungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 unter Hinweis auf BVerwGE 62, 36 und Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - und - BVerwG 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 75, 76) enger zu verstehen als die öffentliche Sicherheit nach allgemeinem Polizeirecht.

    Bei einer Betätigung für eine Vereinigung muss sich vielmehr der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - a.a.O. S. 92 m.w.N.).

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 - BGHSt 33, 16 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243 ).

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54:.

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
    Er hat sich unter Ausschöpfung aller ihm von Amts wegen zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten davon zu überzeugen (§ 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 VwGO), ob die Klägerin einen objektiv tatbestandsmäßigen Rechtsverstoß im Sinne der strafgerichtlichen Rechtsprechung namentlich zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG begangen hat (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 - NVwZ 2002, 709, - 1 BvR 2180/98 - NVwZ 2002, 711 und - 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 712 sowie vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 - NStZ 2000, 540; BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 und vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02 - Strafverteidiger Forum 2003, 165, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 637/98 - NStZ 1999, 411, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 259/98 - NStZ 1999, 38, Beschlüsse vom 4. Februar 1998 - 3 StR 269/97 - NStZ-RR 1998, 217, vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - NStZ-RR 1998, 286 und vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 30; jeweils m.w.N.).

    Um darin ein tatbestandsmäßiges Verhalten zu erkennen, das unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potenziell erheblich, auf die verbotene inländische Tätigkeit bezogen und konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Außenwirkung zu erzielen (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 - a.a.O.), bedarf es weiterer Feststellungen.

  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 299/02

    Betätigung für eine verbotene Organisation; Vereinsverbot; PKK; Auslegung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
    Er hat sich unter Ausschöpfung aller ihm von Amts wegen zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten davon zu überzeugen (§ 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 VwGO), ob die Klägerin einen objektiv tatbestandsmäßigen Rechtsverstoß im Sinne der strafgerichtlichen Rechtsprechung namentlich zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG begangen hat (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 - NVwZ 2002, 709, - 1 BvR 2180/98 - NVwZ 2002, 711 und - 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 712 sowie vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 - NStZ 2000, 540; BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 und vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02 - Strafverteidiger Forum 2003, 165, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 637/98 - NStZ 1999, 411, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 259/98 - NStZ 1999, 38, Beschlüsse vom 4. Februar 1998 - 3 StR 269/97 - NStZ-RR 1998, 217, vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - NStZ-RR 1998, 286 und vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 30; jeweils m.w.N.).

    Zudem bedarf es der Prüfung, inwieweit vor allem die Teilnahme an Demonstrationen, die von nicht verbotenen Vereinigungen veranstaltet wurden, unter Würdigung aller Begleitumstände als durch die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt - oder als verbotene Meinungskundgabe zugunsten eines verbotenen Vereins wie der PKK - anzusehen ist (vgl. BVerfG a.a.O. und etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
    Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne dieser Bestimmungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 unter Hinweis auf BVerwGE 62, 36 und Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - und - BVerwG 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 75, 76) enger zu verstehen als die öffentliche Sicherheit nach allgemeinem Polizeirecht.

    Allerdings muss auch die eine Unterstützung der Vereinigung, ihre Bestrebungen oder ihre Tätigkeit bezweckende Zielrichtung des Handelns für den Ausländer regelmäßig erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein (zum Ausnahmefall der Inanspruchnahme als Anscheinsstörer in einer zugespitzten Krisensituation vgl. Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 und BVerwG 1 C 46.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 75, 76 und Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 35.70 - BVerwGE 49, 36 ).

  • BGH, 14.01.1998 - 3 StR 667/97

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
    Er hat sich unter Ausschöpfung aller ihm von Amts wegen zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten davon zu überzeugen (§ 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 VwGO), ob die Klägerin einen objektiv tatbestandsmäßigen Rechtsverstoß im Sinne der strafgerichtlichen Rechtsprechung namentlich zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG begangen hat (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 - NVwZ 2002, 709, - 1 BvR 2180/98 - NVwZ 2002, 711 und - 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 712 sowie vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 - NStZ 2000, 540; BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 und vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02 - Strafverteidiger Forum 2003, 165, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 637/98 - NStZ 1999, 411, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 259/98 - NStZ 1999, 38, Beschlüsse vom 4. Februar 1998 - 3 StR 269/97 - NStZ-RR 1998, 217, vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - NStZ-RR 1998, 286 und vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 30; jeweils m.w.N.).

    Ein solcher Verstoß gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot für die PKK, das der Bundesminister des Innern gemäß § 18 Satz 2 VereinsG am 22. November 1993 verhängt hat (BAnz. 1993, 10313 f.; vgl. auch Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 A 13.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 26 = NVwZ 1998, 174; Beschlüsse vom 19. August 1994 - BVerwG 1 VR 9.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 19 = NVwZ 1995, 595 sowie vom 6. Juli 1994 - BVerwG 1 VR 10.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 17 = NVwZ 1995, 587 und - BVerwG 1 VR 20.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 18 = NVwZ 1995, 590), kann zwar auch dann in Betracht kommen, wenn jemand - wie hier die Klägerin nach der Unterstellung des Berufungsgerichts - nur durch "bloße" (passive) Teilnahme an Veranstaltungen (und nicht durch weitere eigene Beiträge oder Handlungen) aufgefallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - a.a.O.).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
    Für die Durchführung des weiteren Berufungsverfahrens weist der Senat ergänzend darauf hin, dass der Verwaltungsgerichtshof bei der Aufklärung von Einzelheiten und Hintergründen der betroffenen Veranstaltungen und der vom Beklagten unter Berufung auf Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz behaupteten Teilnahme der Klägerin hieran die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwertung von V-Mann-Aussagen durch Ermittlungsbeamte als sog. Zeugen vom Hörensagen beachten und seinem Vorgehen zugrunde legen muss (vgl. zuletzt BVerfG, Kammer-Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 - NJW 2001, 2245 m.w.N. und grundlegend BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 22.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit -

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Gefährdung der inneren

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

  • BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 20.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Teilorganisation der

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 A 13.93

    Vereinsrecht - Vereinsverbot, Umfang der Erstreckung eines Vereinsverbots auf

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 2180/98

    Verfassungsrechtlich bedenkenfreie strafgerichtliche Verurteilung wegen Verstoßes

  • BVerwG, 19.08.1994 - 1 VR 9.93

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Vereinsverbots für einen ausländischen Verein

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 11 S 160/01

    "Verbrauch" eines Ausweisungsgrundes; Widerruf einer Strafaussetzung zur

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00

    Verfassungsrechtlich bedenkenfreie strafgerichtliche Verurteilung wegen Verstoßes

  • VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 203/02

    "Verbrauchter Ausweisungsgrund" bei unterlassener Ausweisung trotz Kenntnis des

  • BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74

    Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 259/98

    Strafklageverbrauch wegen engen zeitlichen, örtlichen und situativen Zusammenhang

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2001 - 18 A 4647/99
  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung

  • BGH, 17.03.1999 - 3 StR 637/98

    PKK; ERNK; Deutsch-kurdischer Freundschaftsverein Mainz; Verstoß gegen ein

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 13 S 1279/96

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis eines Ausweisungsgrundes -

  • OVG Berlin, 13.07.2004 - 8 N 150.03

    Bei der Prüfung des Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes vom

  • BGH, 04.02.1998 - 3 StR 269/97

    Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Jedoch können wesentliche Kriterien aus der Definition terroristischer Straftaten in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vom 9. Dezember 1999 (BGBl. 2003 II S. 1923), aus der Definition terroristischer Straftaten auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Beschluss des Rates Nr. 2002/475/JI vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 S. 3) sowie dem gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. Dezember 2001 (ABl. L 344 S. 93) gewonnen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

    Dabei ist trotz einer gewissen definitorischen Unschärfe des Terrorismusbegriffs anerkannt, dass als terroristisch jedenfalls der Einsatz gemeingefährlicher Waffen und Angriffe auf das Leben Unbeteiligter zur Durchsetzung politischer Ziele anzusehen sind (Urteile vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 , vom 25. Oktober 2011 - 1 C 13.10 - BVerwGE 141, 100 Rn. 19 und Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 10 C 48.07 - BVerwGE 132, 79 m.w.N.).

    Denn der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die objektive Tatsache der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in der Vergangenheit dem Ausländer dann nicht mehr zugerechnet werden kann, wenn er sich glaubhaft hiervon distanziert (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 , vom 30. April 2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 35 und vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 17).

    In der Rechtsprechung des Senats ist seit dem Urteil zum Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus - Terrorismusbekämpfungsgesetz - vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361, 3142) anerkannt, dass der Unterstützungsbegriff weit auszulegen und anzuwenden ist, um damit der auch völkerrechtlich begründeten Zielsetzung des Gesetzes gerecht zu werden, dem Terrorismus schon im Vorfeld die logistische Basis zu entziehen (BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich anerkannt ist, dass Ausweisungsgründe in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und so lange entgegengehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind und die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 und vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Angesichts der Absicht des Gesetzgebers, die Nachweisanforderungen zu reduzieren, verbiete sich eine Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG (Urteil vom 15.3.2005 - 1 C 26.03) auf § 54 Nr. 5 AufenthG.

    Nur wenn feststeht, dass und zu welchem Zeitpunkt eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [129]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 - juris; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    In Anlehnung an die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Unterstützungsbegriff nach §§ 129, 129 a StGB entwickelten Kriterien ist als tatbestandserhebliches Unterstützen des Terrorismus jede Tätigkeit anzusehen, die auf die Förderung der Begehung terroristischer Akte durch andere gerichtet ist (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26/03 -, BVerwGE 123, 114 [124]; Discher, in: GK-AufenthG, Stand: August 2009, § 54 RdNr. 463).

    Letzteres ist nach der Begründung des Fraktionsentwurfs zum Terrorismusbekämpfungsgesetz (BT-Drs. 14/7386, S. 54) dann anzunehmen, wenn eine solche Vereinigung die Begehung terroristischer Taten durch Dritte "veranlasst", "fördert" oder "befürwortet" (so auch BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [126]):.

    Dies hat, da der Begriff der Unterstützung des Terrorismus in § 54 Nr. 5 AufenthG sowohl nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [124 f.]) als auch der Literatur (siehe Discher, in: GK-AufenthG, Stand: August 2009, § 54 RdNrn. 465, 491 ff.) in enger Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof zu §§ 129, 129 a StGB entwickelten Kriterien zu bestimmen ist, unmittelbare Wirkung auch für das Aufenthaltsrecht.

    Allerdings muss die Befürwortung nicht nur geeignet sein, sondern darüber hinaus auch bezwecken , Terrorakte hervorzurufen, andernfalls würde es am Merkmal der "Gerichtetheit" fehlen (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26/03 -, BVerwGE 123, 114 [124]; Discher, in: GK-AufenthG, Stand: August 2009, § 54 RdNr. 463).

    Denn nur wenn feststeht, dass und zu welchem Zeitpunkt eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt oder sich terroristisch betätigt, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 (129) eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen in Betracht.

    Daran würde es fehlen, wenn ein Ausländer ausgewiesen werden könnte, ohne dass überhaupt feststeht, ob die Vereinigung, der er mutmaßlich angehört, den Terrorismus unterstützt und er sich in seinem Handeln, etwa durch Distanzierung und Abbruch des Kontakts, hierauf nicht rechtzeitig hat einstellen können (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [125]).

    Die vom Beklagten vorgelegten Erkenntnisse rechtfertigen deshalb lediglich den Schluss, dass sich radikale islamistische Kräfte in Einzelfällen der Infrastruktur der TJ bedient haben, jedoch nicht, dass eine derartige Inanspruchnahme durch Dritte seitens TJ auf eine Unterstützung des Terrorismus "gerichtet" ist, mit anderen Worten gezielt und zweckgerichtet erfolgt, wie § 54 Nr. 5 AufenthG dies voraussetzt (vgl. zu diesem tatbestandlichen Erfordernis BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26/03 -, BVerwGE 123, 114 [124]; Discher, in: GK-AufenthG, Stand: August 2009, § 54 RdNr. 463).

    Ebenso wenig berechtigen Tatsachen zu der Annahme, dass der Kläger als potentieller Helfer terroristischer Gewalttäter in Betracht kommt und damit schon allein durch seine Anwesenheit die Fähigkeit des Staates, sich gegen Angriffe zur Wehr zu setzen, beeinträchtigt und dadurch zugleich die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet (vgl. BVerwG, U. v. 13.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [120]).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

    Voraussetzung für die Anwendung dieses Regelausweisungstatbestandes ist demnach, dass dem Ausländer das Verhalten einer Vereinigung zugerechnet werden kann, die den Terrorismus unterstützt oder selbst terroristischen Charakter hat (vgl. Urteil vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

    Sie sind in Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in dem Bestreben geschaffen worden, in Übereinstimmung mit der UN-Resolution 1373 (2001) dem internationalen Terrorismus weltweit schon im Vorfeld die logistische Basis zu entziehen (vgl. Urteil vom 15. März 2005 a.a.O. S. 127).

    2.1.1 Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass für das Tatbestandsmerkmal "Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt" der normale Beweismaßstab gilt, d.h. dass das Vorliegen dieser Umstände zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen muss (so schon Urteil vom 15. März 2005 a.a.O. S. 126 zu der Vorgängervorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG).

    Hinsichtlich des Begriffs des Terrorismus enthält das Terrorismusbekämpfungsgesetz, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. März 2005 (a.a.O. S. 129 f.) ausgeführt hat, zwar selbst keine Definition, was unter Terrorismus zu verstehen ist, setzt aber einen der Rechtsanwendung fähigen Begriff des Terrorismus voraus.

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang unter anderem auf die innerhalb der Vertragsstaaten der Europäischen Union erzielte Übereinstimmung zum Terrorismusbegriff im Gemeinsamen Standpunkt des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (2001/931/GASP, ABl EG 2001 L 344, S. 93) hingewiesen (vgl. Urteil vom 15. März 2005 a.a.O. S. 130).

    Der Gesetzgeber hat damit in zulässiger Weise zwischen Regelungen zur präventiven Gefahrenabwehr einerseits und zur Strafverfolgung andererseits differenziert (vgl. zu den unterschiedlichen Zielen bereits Urteil vom 15. März 2005 a.a.O. S. 125).

    Für die zuletzt genannte individuelle Unterstützung durch den Ausländer bedeutet dies, dass weiterhin die vom Senat hierzu im Urteil vom 15. März 2005 (a.a.O. S. 125 f.) entwickelten Kriterien maßgeblich sind.

    Zwar genügt es nach der Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, für das individuelle Unterstützen der Vereinigung durch den Ausländer, dass für ihn das auf die Unterstützung des Terrorismus gerichtete Handeln der Vereinigung erkennbar ist, damit es ihm zugerechnet werden kann (vgl. Urteil vom 15. März 2005 a.a.O. S. 125).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,516
BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04 (https://dejure.org/2005,516)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2005 - 5 C 15.04 (https://dejure.org/2005,516)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2005 - 5 C 15.04 (https://dejure.org/2005,516)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG §§ 11, 12; RegelsatzVO § 3 Abs. 1
    Angemessenheit von Unterkunftskosten; Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der; Sozialhilfe, Angemessenheit von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten, Angemessenheit von - in der Sozialhilfe.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG §§ 11, 12
    Angemessenheit von Unterkunftskosten; Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der -; Sozialhilfe, Angemessenheit von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten, Angemessenheit von - in der Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer

    Angemessene Höhe der Aufwendungen bei der Bedarfsermittlung nach der Regelsatzverordnung; Errechnung der angemessenen Höhe aus der für die Personenzahl notwendigen Wohnungsgrüße in Quadratmetern und dem angemessenen Mietzins je Quadratmeter; Berücksichtigung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3590 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1197
  • FamRZ 2005, 1742 (Ls.)
  • DVBl 2005, 1326
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft sind die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwGE 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft sind die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwGE 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 C 8.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten, Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. zuletzt Urteil vom 31. August 2004 - BVerwG 5 C 8.04 - ) bestimmt sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten, die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO zu übernehmen sind, nach dem Bedarf des Hilfebedürftigen.
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 6.98

    Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe;; Sozialhilfe, Übernahme von

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04
    Es entspricht weiterhin der Rechtsprechung des Senats, dass für nach dem 1. August 1996 angemietete Unterkünfte die Aufwendungen für eine neue Unterkunft vom Sozialhilfeträger jedenfalls in angemessener Höhe zu übernehmen sind, wobei diese Verpflichtung nicht davon abhängt, dass der Hilfesuchende dem Sozialhilfeträger die für den Wohnbedarf maßgeblichen Umstände vor Abschluss des Vertrages über die neue Unterkunft mitgeteilt hat oder der Hilfesuchende bereit und in der Lage ist, die Differenz zwischen den angemessenen und den tatsächlichen Kosten der Unterkunft dauerhaft zu übernehmen (vgl. BVerwGE 107, 239).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Der Senat folgt hingegen der Rechtsprechung des BVerwG, das in ständiger Rechtsprechung zum früheren § 12 BSHG iVm § 3 der Verordnung zur Durchführung des § 22 BSHG (RegelsatzV vom 20. Juli 1962 - BGBl I 515 - idF vom 21. Dezember 2000, BGBl I 1983) entschieden hat, dass die Tabellenwerte in § 8 WoGG keinen geeigneten Maßstab für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft darstellen (vgl nur BVerwGE 75, 168; 77, 232; 97, 110 und zuletzt Urteile vom 31. August 2004 - 5 C 8/04 -, NJW 2005, 310 und vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 -, DVBl 2005, 1326 = NVwZ 2005, 1197; vgl hierzu auch Rothkegel, aaO, RdNr 25 ff und Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 36 ff; zur Unanwendbarkeit der Tabelle zu § 8 WoGG im BSHG vgl auch Hofmann in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 12 RdNr 24).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Die Tabellenwerte in § 8 WoGG stellen grundsätzlich keinen geeigneten Maßstab für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft dar (vgl BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, jeweils RdNr 23; BVerwGE 75, 168; 77, 232; 97, 110 und zuletzt BVerwG Urteile vom 31. August 2004 - 5 C 8.04 - NJW 2005, 310 und vom 28. April 2005 - 5 C 15.04 - DVBl 2005, 1326 = NVwZ 2005, 1197; vgl hierzu auch Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 36 ff; zur Unanwendbarkeit der Tabelle zu § 8 WoGG im BSHG vgl auch Hofmann in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 12 RdNr 24; s auch Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, Stand März 2008, K § 22 RdNr 20).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auch der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), wonach die Tabellenwerte in § 8 WoGG grundsätzlich keinen geeigneten Maßstab für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft darstellen, weil sie zum einen die örtlichen Gegebenheiten nicht angemessen widerspiegeln und zum anderen nicht darauf abstellen, ob der Wohnraum bedarfsangemessen ist (vgl nur BVerwGE 75, 168; 77, 232; 97, 110 und zuletzt Urteile vom 31. August 2004 - 5 C 8/04 -, NJW 2005, 310 und vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 -, DVBl 2005, 1326 = NVwZ 2005, 1197; vgl hierzu auch Rothkegel, aaO, RdNr 25 ff und Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 36 ff; zur Unanwendbarkeit der Tabelle zu § 8 WoGG im BSHG vgl auch Hofmann in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 12 RdNr 24; s auch Kahlhorn in Hauck/Noftz, Stand Juli 2007, § 22 RdNr 20).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 6/06

    Streit über die Höhe der dem Kläger für den Bewilligungszeitraum vom 1. Juli bis

    Denn die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gebotene Betrachtung löst sich von einer bestimmten, von dem bzw. den Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft (und damit einer objektbezogenen Angemessenheit) und stellt stattdessen darauf ab, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15.04 - info also 2006, S. 33, 35; jurisPR-BVerwG 16/2005 Anm. 6, Berlit; SG Aurich, Urteil vom 12. Oktober 2005 - S 15 AS 159/05 - info also 2006, S. 27 mit Anm. Spindler).

    Auf dieser tatsächlichen Grundlage ist die Spanne der sozialhilferechtlich angemessenen Aufwendungen für Wohnraum zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15.04 - info also 2006, S. 33, 34; jurisPR-BVerwG 16/2005 Anm 6, Berlit).

    Ausgangspunkt für die Bestimmung der angemessenen Höhe von Unterkunfts- und Heizungskosten im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist daher die - abstrakt zu ermittelnde - Unterkunfts-größe (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15.04 - info also 2006, S. 33, 34; jurisPR-BVerwG 16/2005 Anm. 6, Ber-lit; SG Aurich, Urteil vom 12. Oktober 2005 - S 15 AS 159/05 - info also 2006, S. 27 mit Anm. Spindler).

    Deshalb ist es ihm regelmäßig zumutbar, sich auf eine Unterkunft unterer Kategorie zu beschränken (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R; BVerwGE 97, 110, 112 f.; BVerwGE 101, 194, 197 f.; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15.04 - info also 2006, S. 33, 34; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rz. 39 ff.; Berlit, in LPK-SGB II, § 22 Rz 30).

    Besteht eine derartige Alternative nicht, so sind die Aufwendungen für die bewohnte Unterkunft aus grundsicherungsrechtlicher Sicht angemessen und deshalb gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 SGG zu übernehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15.04 - info also 2006, S. 33; jurisPR-BVerwG 16/2005 Anm 6, Berlit).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2008 - L 13 AS 210/08

    Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung i.R.v.

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich das Produkt aus beiden Faktoren noch im Rahmen der Angemessenheit befindet (BSG, Urt. vom 7. November 2006, a.a.O.; Berlit, in: LPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, Rn. 35 zu § 22; Frank, a.a.O., Rn. 20; Lauterbach, a.a.O., Rn. 28; Kalhorn, in: Hauck/Nofz, SGB II, Rn. 27 zu § 22 (Stand der Bearbeitung: Dezember 2008); Wieland, in: Estelmann, SGB II, Rn. 16 zu § 22 (Stand der Bearbeitung: Dezember 2008); vgl. auch BVerwG, Urt. vom 28. April 2005 - BVerwG 5 C 15.04 -, info also 2006, 33; zit. nach juris, Rz. 12).

    Hierzu ist erforderlich, dass das Konzept sicherstellt, dass alle Hilfeempfänger jederzeit auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls kostenangemessene, bedarfsgerechte menschenwürdige Unterkunft anmieten können (Berlit, a.a.O., Rn. 37 zu § 22 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 28. April 2005, a.a.O., Rz. 11).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2007 - L 8 AS 6425/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Anforderung an die

    Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die in dem maßgeblichen räumlichen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, sind die Aufwendungen für diese Wohnung angemessen und deshalb gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Leistungsträger (zunächst) zu übernehmen (vgl. BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197 RdNr. 11; Beschlüsse des Senats vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - und 09.11.2006 - L 8 AS 4787/06 ER-B -).

    Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die in dem maßgeblichen räumlichen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, sind die Aufwendungen für diese Wohnung angemessen und deshalb gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Leistungsträger (zunächst) zu übernehmen (vgl. BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197 RdNr. 11; Beschlüsse des Senats vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - und 09.11.2006 - L 8 AS 4787/06 ER-B -).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Nachweis eines

    In welcher genauen Höhe Aufwendungen für eine Unterkunft nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Mietpreissituation auf dem für die Angemessenheitsprüfung maßgeblichen regionalen Wohnungsmarkt, angemessen sind, bemisst sich anhand einer einzelfallbezogenen Bewertung der für den jeweiligen örtlichen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehenden Informationen (BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197).

    Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die in dem maßgeblichen räumlichen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, sind die Aufwendungen für diese Wohnung angemessen und deshalb gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Leistungsträger (zunächst) zu übernehmen (BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197 RdNr. 11).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2008 - L 13 AS 128/07
    Entscheidend ist vielmehr, ob das Produkt aus beiden Faktoren im Rahmen der Angemessenheit ist (BSG, Urt. vom 7. November 2006, a.a.O.; Berlit, in: LPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, Rn. 35 zu § 22; Frank, a.a.O., Rn. 20; Lauterbach, a.a.O., Rn. 28; Kalhorn, in: Hauck/Nofz, SGB II, Rn. 27 zu § 22 (Stand der Bearbeitung: Dezember 2008); Wieland, in: Estelmann, SGB II, Rn. 16 zu § 22 (Stand der Bearbeitung: Dezember 2008); vgl. auch BVerwG, Urt. vom 28. April 2005 - BVerwG 5 C 15.04 , info also 2006, 33; zit. nach juris, Rz. 12).

    Hierzu ist erforderlich, dass das Konzept sicherstellt, dass alle Hilfeempfänger jederzeit auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls kostenangemessene, bedarfsgerechte menschenwürdige Unterkunft anmieten können (Berlit, a.a.O., Rn. 37 zu § 22 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 28. April 2005, a.a.O., Rz. 11).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2008 - L 13 AS 81/08
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich das Produkt aus beiden Faktoren noch im Rahmen der Angemessenheit befindet (BSG, Urt. vom 7. November 2006, a.a.O.; Berlit, in: LPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, Rn. 35 zu § 22; Frank, a.a.O., Rn. 20; Lauterbach, a.a.O., Rn. 28; Kalhorn, in: Hauck/Nofz, SGB II, Rn. 27 zu § 22 (Stand der Bearbeitung: Dezember 2008); Wieland, in: Estelmann, SGB II, Rn. 16 zu § 22 (Stand der Bearbeitung: Dezember 2008); vgl. auch BVerwG, Urt. vom 28. April 2005 - BVerwG 5 C 15.04 , info also 2006, 33; zit. nach juris, Rz. 12).

    Hierzu ist erforderlich, dass das Konzept sicherstellt, dass alle Hilfeempfänger jederzeit auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls kostenangemessene, bedarfsgerechte menschenwürdige Unterkunft anmieten können (Berlit, a.a.O., Rn. 37 zu § 22 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 28. April 2005, a.a.O., Rz. 11).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - L 8 AS 4787/06

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten gem § 22 Abs

    Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die in dem maßgeblichen räumlichen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, sind die Aufwendungen für diese Wohnung angemessen und deshalb gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Leistungsträger (zunächst) zu übernehmen (Anschluss an BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197 RdNr. 11; siehe bereits Beschluss des Senats vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B -).

    Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die in dem maßgeblichen räumlichen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, sind die Aufwendungen für diese Wohnung angemessen und deshalb gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Leistungsträger (zunächst) zu übernehmen (vgl. BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197 RdNr. 11; Beschluss des Senats vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05

    Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich höherer Unterkunftskosten anstelle der

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06

    Sozialhilfe - Mietschulden - Schuldenübernahme nach § 34 SGB 12 - Angemessenheit

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2006 - L 8 AS 403/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der Vollstreckungsaussetzung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 20 B 49/08

    Sozialhilfe

  • LSG Sachsen, 24.10.2006 - L 3 B 158/06 AS-ER

    Prüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten beim Anspruch auf

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06

    Arbeitslosengeld II - einstweiliger Rechtsschutz - Angemessenheit der

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2006 - L 8 AS 1692/06

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten nach § 22 SGB

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 380/06

    Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Produkttheorie

  • LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Produkt aus abstrakt

  • SG Oldenburg, 20.04.2009 - S 48 AS 258/08
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.12.2008 - L 8 B 4/08
  • SG Lüneburg, 26.09.2006 - S 25 AS 963/06
  • SG Lüneburg, 02.06.2006 - S 25 AS 483/06
  • SG Konstanz, 30.07.2008 - S 3 SO 2049/08

    Anspruch auf Sozialhilfe, Notwendigkeit eines Umzugs, Angemessenheit der

  • SG Oldenburg, 12.12.2006 - S 48 AS 1081/05
  • SG Oldenburg, 08.05.2006 - S 48 AS 735/05
  • SG Bremen, 11.03.2009 - S 23 AS 417/09
  • SG Oldenburg, 23.05.2007 - S 48 AS 492/06
  • SG Oldenburg, 12.12.2006 - S 48 AS 1028/05
  • SG Oldenburg, 10.08.2006 - S 48 AS 948/05
  • SG Oldenburg, 09.05.2007 - S 48 AS 462/06
  • SG Oldenburg, 10.04.2007 - S 48 AS 585/06
  • SG Oldenburg, 24.08.2006 - S 48 AS 399/06
  • SG Oldenburg, 21.04.2006 - S 48 AS 632/05
  • SG Konstanz, 23.10.2007 - S 3 AS 3231/05

    Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des

  • SG Oldenburg, 20.09.2005 - S 721/05
  • SG Oldenburg, 07.04.2006 - S 48 AS 651/05
  • SG Aurich, 18.10.2005 - S 25 AS 167/05
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4172
OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05 (https://dejure.org/2005,4172)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.09.2005 - 13 MC 214/05 (https://dejure.org/2005,4172)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. September 2005 - 13 MC 214/05 (https://dejure.org/2005,4172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtschreibreform; Zulässigkeit der Benutzung der hergebrachten Schreibweise im Schulunterricht in Niedersachsen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 Abs. 1 S. 1 SchG, NI; § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO
    Voraussetzungen der Bezeichnung herkömmlicher Schreibweisen im Schulunterricht als "falsch" bezeichnet; Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Rechtschreibreform ab dem 1. August 2005; Freiheit des Lehrers, bei schriftlichen Arbeiten der Schüler von ...

  • Judicialis

    NSchG § 2; ; NSchG § 54; ; NV Art. 4 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    "Neue Rechtschreibung" im Unterricht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtschreibreform - "Schulrechtschreibung"; Rechtschreibung; Rechtschulreform; Schule

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen Rechtschreibreform abgelehnt

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rechtschreibreform

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtschreibreform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Bezeichnung herkömmlicher Schreibweisen im Schulunterricht als "falsch" bezeichnet; Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Rechtschreibreform ab dem 1. August 2005; Freiheit des Lehrers, bei schriftlichen Arbeiten der Schüler von ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlechte Noten für die Rechtschreibreform - Solange sich die neuen Schreibweisen nicht allgemein durchgesetzt haben, dürfen die alten nicht als Fehler behandelt werden

  • schekker.de (Pressebericht)
  • lehrerfreund.de (Kurzinformation)

    Elftklässlerin darf theoretisch (!) alte Rechtschreibung benutzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen Rechtschreibreform abgelehnt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    NdsSchG § 2; NdsSchG § 54; NdsLV Art. 4 Abs. 1
    "Schulrechtschreibung"; Rechtschreibung; Rechtschulreform; Schule

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3590
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05
    Nach Ergehen dieses Beschlusses setzte der Antragsgegner die Rechtschreibreform aus (Schnellbrief vom 29.10.97), um sie dann nach dem (trotz Rücknahme der Verfassungsbeschwerde ergangenen) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.7.98 - 1 BvR 1640/97 - (BVerfGE 98, 218) - entgegen der gegen ihn erlassenen Einstweiligen Anordnung (!) - mit Erlass vom 25. September 1998 (SVBl. S. 313) erneut einzuführen, nachdem er dazu lediglich beantragt hatte (20.7.98), die Beschlüsse vom 7. August und 17. Oktober 1997 zu ändern und den Antrag (der Mutter der Antragstellerin) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen.

    Eine Verletzung des Rechts auf Bildung, dessen Verwirklichung in § 54 Abs. 1 Satz 1 NSchG zur Pflicht des Landes erhoben, das in Art. 4 Abs. 1 NV als Menschenrecht gewährleistet sei und im schulischen Bereich bedeute, dass der Schüler das Recht habe, seine Persönlichkeit und damit seine Anlagen und Befähigungen möglichst ungehindert zu entfalten (BVerfGE 45, 400/417; 53, 185/203; 58, 257/272; 86, 288/304; 98, 218/257; BVerwGE 56, 150/158), und woraus sich in erster Linie Abwehrrechte ergäben (Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl. 1983, RdNr. 207 = 3. Aufl. 2000, RdNr. 357), liege deshalb nicht mehr vor.

    Mit Urteil vom 9. Juni 2005 wies das Verwaltungsgericht die Klage mit der Begründung ab, dem Begehren der Antragstellerin stehe die Entscheidung BVerfGE 98, 218 entgegen.

    Auch das Bundesverfassungsgericht ist in seinem Rechtschreiburteil vom 14. Juli 1998 davon ausgegangen (BVerfGE 98, 218/255), wenngleich auf unzutreffender Grundlage (aaO S. 250/251), nämlich auf der Grundlage der Aussage des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, mit der Unterweisung der Reformschreibung werde der Deutschunterricht einer "mit Wirkung für die Zukunft normierten Sprachänderung angepasst" (was denkgesetzlich unmöglich ist, Roth, aaO, S. 260), und der Prognose, die reformierte Rechtschreibung werde sich künftig durchsetzen (Beschl. v. 13.8.97, 3 M 17/97, DVBl. 1997, S. 1193).

    Dies ist aber deutlich verkannt worden, wenn hinsichtlich der Rechtschreibreform ausdrücklich lediglich auf "reformerische Entscheidung staatlicher Entscheidungsträger" abgestellt wird (BVerfGE 98, 218/253).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2001 - 13 L 2463/98

    Neue Rechtschreibung; Rechtschreibreform; reformierte Rechtschreibung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05
    Indessen hat der Senat die geäußerten grundsätzlichen rechtlichen Bedenken gegenüber der Rechtschreibreform als solcher später wiederholt, und zwar im Urteil vom 20. Juni 2001 (13 L 2463/98, NVwZ-RR 2002, 191), das die Mutter der Antragstellerin und ihr Adoptivvater erstritten haben (sog. "Hauptsacheverfahren").

    Sechs Monate nach Ergehen des Urteils 13 L 2463/98 sagt sie im Anschreiben ihres 3. Berichts (vom 15.12.01), "dass die Einführung der neuen Rechtschreibung noch nicht abgeschlossen" sei; ferner konstatiert sie (auf Seite 108), dass Rechtschreibreformen "auf sehr eingefahrene Verhaltensweisen treffen" und daher "Zeit brauchten, bis sie sich durchsetzten".

    Im Hinblick auf das Klageverfahren 6 A 4317/97 / 13 L 2463/98 verlangt die Antragstellerin nicht das Unterlassen des Unterrichts nach Maßgabe der Reform-Rechtschreibung, sondern im Wesentlichen lediglich die Verlängerung der bisherigen Übergangszeit in Form der Duldung bisheriger Schreibweisen, wie das in Bayern und Nordrhein-Westfalen praktiziert wird; darüber hinaus verlangt sie allerdings auch die Behandlung der weiterhin zu duldenden Schreibweisen im Unterricht, was der Senat im Jahre 2001 (prozessual) als unzulässig angesehen hat .

  • OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 13 M 4160/97

    Rechtschreibreform; Vorbehalt des Gesetzes; Unzulässigkeit eines Vorziehens der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05
    Dessen dagegen gerichtete Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 17. Oktober 1997 (13 M 4160/97, NJW 1997, 3456) zurück.

    Denn, wie bereits im Senatsbeschluss vom 17. Oktober 1997 (13 M 4160/97) ausgeführt, seien die Kultusminister nicht berechtigt, eine gesonderte "Schulrechtschreibung" einzuführen, da dies mit dem Recht auf Bildung (Art. 4 Abs. 1 NV), das sich im Bildungsauftrag der Schule manifestiere, unvereinbar sei.

    In rechtlicher Hinsicht berufe die Klägerin sich auf die Entscheidung des Senats 13 M 4160/97, wonach eine "gesonderte Schulrechtschreibung" unzulässig sei.

  • VG Hannover, 02.03.1998 - 6 A 4317/97

    Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05
    Sie habe die Auseinandersetzung um die Rechtschreibreform von Beginn an mit Interesse verfolgt und sich bewusst dafür entschieden, die herkömmliche Orthographie ihrer Eltern zu verwenden und nicht die "am linguistischen Reißbrett entworfene Schreibweise einer nach Organisation und Verfahren nicht legitimierten Reformkommission" (VG Hannover, NJW 1998, 1250).

    Im Hinblick auf das Klageverfahren 6 A 4317/97 / 13 L 2463/98 verlangt die Antragstellerin nicht das Unterlassen des Unterrichts nach Maßgabe der Reform-Rechtschreibung, sondern im Wesentlichen lediglich die Verlängerung der bisherigen Übergangszeit in Form der Duldung bisheriger Schreibweisen, wie das in Bayern und Nordrhein-Westfalen praktiziert wird; darüber hinaus verlangt sie allerdings auch die Behandlung der weiterhin zu duldenden Schreibweisen im Unterricht, was der Senat im Jahre 2001 (prozessual) als unzulässig angesehen hat .

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2005 - 13 LA 209/05

    Anspruch des Schülers auf Unterrichtung in der dem allgemeinen Gebrauch im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05
    - Gegen dieses Urteil hat die Antragstellerin Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt (13 LA 209/05), über den der Senat mit Beschluss vom 7. September 2005 positiv entschieden hat.

    Schon als die Hauptsache noch nicht "im Berufungsverfahren anhängig" war, weil - wegen der Nichtzulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht - dieses Rechtsmittel nicht gegeben war, konnte nach dem von der Antragstellerin gestellten Zulassungsantrag (13 LA 209/05) eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nicht mehr gegeben sein, weil dieses über "die Hauptsache" bereits entschieden hatte.

  • BVerwG, 24.03.1999 - 6 C 9.98

    Karlsruher Billigung der Rechtschreibreform auch für Berlin verbindlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05
    Den gleichen (Denk-)Fehler macht das Bundesverwaltungsgericht, wenn es einerseits vom "Unterrichten im richtigen Schreiben der deutschen Sprache" spricht, andererseits dabei aber geltende und künftige Regeln unterschiedslos gleichsetzt ("sei es nach den herkömmlichen oder reformierten Regeln", BVerwGE 108, 355/357).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.1997 - 3 M 17/97

    Rechtsschutz gegen die Einführung einer neuen Rechtschreibung; Regelung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05
    Auch das Bundesverfassungsgericht ist in seinem Rechtschreiburteil vom 14. Juli 1998 davon ausgegangen (BVerfGE 98, 218/255), wenngleich auf unzutreffender Grundlage (aaO S. 250/251), nämlich auf der Grundlage der Aussage des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, mit der Unterweisung der Reformschreibung werde der Deutschunterricht einer "mit Wirkung für die Zukunft normierten Sprachänderung angepasst" (was denkgesetzlich unmöglich ist, Roth, aaO, S. 260), und der Prognose, die reformierte Rechtschreibung werde sich künftig durchsetzen (Beschl. v. 13.8.97, 3 M 17/97, DVBl. 1997, S. 1193).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05
    Eine Verletzung des Rechts auf Bildung, dessen Verwirklichung in § 54 Abs. 1 Satz 1 NSchG zur Pflicht des Landes erhoben, das in Art. 4 Abs. 1 NV als Menschenrecht gewährleistet sei und im schulischen Bereich bedeute, dass der Schüler das Recht habe, seine Persönlichkeit und damit seine Anlagen und Befähigungen möglichst ungehindert zu entfalten (BVerfGE 45, 400/417; 53, 185/203; 58, 257/272; 86, 288/304; 98, 218/257; BVerwGE 56, 150/158), und woraus sich in erster Linie Abwehrrechte ergäben (Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl. 1983, RdNr. 207 = 3. Aufl. 2000, RdNr. 357), liege deshalb nicht mehr vor.
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05
    Eine Verletzung des Rechts auf Bildung, dessen Verwirklichung in § 54 Abs. 1 Satz 1 NSchG zur Pflicht des Landes erhoben, das in Art. 4 Abs. 1 NV als Menschenrecht gewährleistet sei und im schulischen Bereich bedeute, dass der Schüler das Recht habe, seine Persönlichkeit und damit seine Anlagen und Befähigungen möglichst ungehindert zu entfalten (BVerfGE 45, 400/417; 53, 185/203; 58, 257/272; 86, 288/304; 98, 218/257; BVerwGE 56, 150/158), und woraus sich in erster Linie Abwehrrechte ergäben (Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl. 1983, RdNr. 207 = 3. Aufl. 2000, RdNr. 357), liege deshalb nicht mehr vor.
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05
    Eine Verletzung des Rechts auf Bildung, dessen Verwirklichung in § 54 Abs. 1 Satz 1 NSchG zur Pflicht des Landes erhoben, das in Art. 4 Abs. 1 NV als Menschenrecht gewährleistet sei und im schulischen Bereich bedeute, dass der Schüler das Recht habe, seine Persönlichkeit und damit seine Anlagen und Befähigungen möglichst ungehindert zu entfalten (BVerfGE 45, 400/417; 53, 185/203; 58, 257/272; 86, 288/304; 98, 218/257; BVerwGE 56, 150/158), und woraus sich in erster Linie Abwehrrechte ergäben (Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl. 1983, RdNr. 207 = 3. Aufl. 2000, RdNr. 357), liege deshalb nicht mehr vor.
  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen

  • VG Hannover, 09.06.2005 - 6 A 6717/04

    Begehren einer Schülerin gegen das niedersächsische Kultusministerium gerichtet

  • VG Hannover, 07.08.1997 - 6 B 4318/97
  • VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos

    Von schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen durch die von dem Antragsteller angegriffene Schreib- und Sprechweise sowie Zeichensetzung, denen seine Kinder ausgesetzt sind, kann nach Vorstehendem keine Rede sein (vgl. zur Rechtschreibreform OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. September 2005 - 13 MC 214/05 -, juris Rn. 48; siehe auch OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 M 129/97 -, juris Rn. 10; VGH Kassel, Beschluss vom 5. September 1997 - 7 TG 3133/97 -, juris), zumal der Spracherwerb bei den beiden Schülern weitgehend abgeschlossen sein dürfte, worauf der Antragsgegner zu Recht hinweist.
  • VG Schleswig, 06.02.2008 - 9 A 301/05

    Rechtschreibreform; verbindliche Einführung in den Schulen

    Hierzu gehört, die "richtige" Schreibung zu lehren und richtig geschriebene Wörter nicht als falsch anzustreichen (so auch OVG Lüneburg, Beschl. vom 13.09.2005 - 13 MC 214/05 - NJW 2005, 3590 ff).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2005 - 13 LA 209/05

    Anspruch des Schülers auf Unterrichtung in der dem allgemeinen Gebrauch im

    Das folgt nicht nur daraus, dass nach wie vor Schriftsteller die Reform verweigern und sich seit dem Urteil des Senats weitere Zeitungsverlage von der Reform abgewandt haben, sondern, wie sich im Verfahren 13 MC 214/05 ergeben hat, auch aus dem derzeitigen Stand der Reform von 1996, die inzwischen selbst "überholt" ist.
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